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   BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82   

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https://dejure.org/1982,1576
BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1982 - 5 StR 125/82 (https://dejure.org/1982,1576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - In Dubio Pro Reo - Polizei - Lockspitzel - Anforderungen - Rechtsstaatswidrigkeit bei der Inszenierung eines Scheingeschäfts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 433
  • StV 1982, 509
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82
    Auch wenn die Sperrerklärung nach den im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 1981 (BVerfGE 57, 250, 285 ff) niedergelegten Grundsätzen rechtsstaatlich nicht zu beanstanden sein mag, zwang sie doch zu einer besonders vorsichtigen Beweiswürdigung.
  • BGH, 30.04.1976 - 5 StR 481/75

    Auswirkungen des Fehlens konkreter Verdachtsanhaltspunkte in Anklageschrift und

    Auszug aus BGH, 29.06.1982 - 5 StR 125/82
    Der Senat ist von ihr auch nicht im Urteil vom 30. April 1976 - 5 StR 481/75 - NJW 1976, 1950 abgewichen, obwohl das verschiedentlich behauptet wird.
  • BGH, 04.03.2004 - 3 StR 218/03

    Verurteilung El Motassadeqs vom BGH aufgehoben

    Behauptet der Angeklagte etwa, durch den Lockspitzeleinsatz polizeilicher V-Leute in die Tat verstrickt worden zu sein und ist die Vernehmung der V-Leute nicht möglich, weil die zuständige Innenbehörde deren Identität in entsprechender Anwendung des § 96 StPO nicht preisgibt, ist eine besonders vorsichtige Beweiswürdigung geboten, bei der der Tatrichter nicht übersehen darf, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es der Verteidigung - und dem Gericht - unmöglich macht, dieser Behauptung nachzugehen (BGH NStZ 1982, 433; BGH StV 1983, 403; vgl. auch BGH StV 1989, 284 f.).
  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, daß es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGH NStZ 1982, 433 = StVert 1982, 509 = bei Holtz in MDR 1982, 971 [BGH 20.03.1981 - I ZR 12/79]; BGH StVert 1983, 403).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 378/10

    Voraussetzungen für die Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen im Strafvollzug

    Hier darf der Tatrichter nicht übersehen, dass es die Exekutive ist, die eine erschöpfende Sachaufklärung verhindert und es den Verfahrensbeteiligten unmöglich macht, die persönliche Glaubwürdigkeit des im Dunkeln bleibenden Fahnders oder Gewährsmannes zu überprüfen (BGHSt 33, 178; BGH NStZ 1982, 433; StV 1983, 403).
  • BGH, 12.01.1995 - 4 StR 757/94

    Hilfsbeweisantrag - Urteilsgründe - Urteilsfindung - Urteil - Beweis -

    Wenn die als Zeugen benannten Landsleute des Angeklagten nämlich V-Leute waren, die ihn - obwohl sie wußten, daß er bislang mit Rauschgift nichts zu tun hatte - in Kenntnis seiner schlechten finanziellen Situation zunächst davon überzeugten, durch ein Rauschgiftgeschäft könne er seine Schulden "auf einmal" loswerden, und ihn sodann an die verdeckten Ermittler vermittelten, so gaben diese Umstände der Geschäftsanbahnung der den Strafverfolgungsbehörden zuzurechnenden Verstrickung des Angeklagten in die illegalen Rauschgiftgeschäfte ein besonderes Gewicht, dem die Strafkammer nicht schon dadurch hinreichend Rechnung trug, daß sie pauschal strafmildernd eine "gewisse polizeiliche Provokation" durch die Scheinaufkäufer berücksichtigte (vgl. zu den Fällen mehrseitiger Tatprovokation BGH NStZ 1982, 433; StV 1993, 127; Körner BtMG 4. Aufl. § 31 Rdn. 217).
  • LG Darmstadt, 28.11.1990 - 18 Js 5790/90

    Anforderungen an das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Beschaffen und Anbieten

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